
Corona-Virus: Kurzarbeit auch im Handwerk erleichtert.
Die Voraussetzungen für Kurzarbeit werden derzeit erleichtert. Eckpunkte sind: Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei einem Drittel der Belegschaft. Auf den Aufbau