Bestatterhandwerk jetzt systemrelevant!

18. März 2020

Gemäß der aktualisierten „Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2“ gilt das Bestatterhandwerk ab sofort als „kritische Infrastruktur“ und damit als systemrelevant! (§1, Abs. 6, Punkt 8.). Die Bestatter sind damit auf einer Stufe mit unter anderem Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz.

Was bedeutet das für die Bestatter?

  • Sie und ihre Mitarbeitenden haben grundsätzlich ab sofort Zugang zu regionaler Notbetreuung Ihrer Kinder (§1, Abs. 4)
  • Die „Systemrelevanz“ sollte die Beschaffung von knappem Arbeitsmaterial wie Schutzkleidung oder Desinfektionsmittel erleichtern.