
Infektionsschutzgesetz | Infos zur Verdienstausfallentschädigung
Landrat Dr. Klaus Michael Rückert (Landkreis Freudenstadt) informiert über das Verfahren und den Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach §§ 56 ff. des Infektionsschutzgesetzes. Das betrifft Sie und Ihren Betrieb, sofern Sie einen positiven Fall in Ihrem Unternehmen haben oder selbst betroffen sind. Bitte wenden Sie sich




