
Das Versorgungswerk informiert: Betriebsrentengesetz mit Arbeitgeberzuschuss
Das neue Betriebsrentengesetz mit 15% Arbeitgeberzuschuss tritt nun auch für alle Verträge in Kraft, die vor 2019 abgeschlossen wurden. Daher sollten jetzt die betrieblichen Altersvorsorgen überprüft werden. Das Versorgungswerk im Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen empfiehlt dringend, folgendes zu beachten: Arbeitgeberhaftung (hohe Nachzahlungen sind möglich) Informations-/